Förderer

Sie sind sich Ihrer solzialen Verantwortung bereits bewusst und möchten benachteiligten Menschen dauerhaft helfen. Mit Ihrer Zuwendung können Sie sich ganz gezielt in einem bestimmten Bereich engagieren und ermöglichen es, dass sich benachteiligte Kinder und ältere Menschen nachhaltig und dauerhaft aus der täglichen sozialen Ungerechtigkeit befreien können. Engagieren Sie sich gemeinsam mit uns für eine gerechtere Gesellschaft.

Ihre Beiträge sind selbstverständlich steuerlich absetzbar.

Förderer werden

Spenden

Sie wollen den Verein Sonnenstern bei seiner Arbeit einmalig unterstürtzen? Mit Ihrer Spende geben Sie Kindern und alten Menschen die Chance auf ein besseres Leben. 

Selbstverständlich ist Ihre Spende steuerlich absetzbar. Klicken Sie einfach am Seitenende auf den Spenden-Button oder verwenden Sie für Ihre Überweisung die ebenfalls untenstehende Bankverbindung. Wir danken Ihnen!

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis zu 300 Euro (pro Einzahlung) können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. 

Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Verein Sonnenstern erhalten Sie untenstehend zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen. 

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.